Fahrzeuge derselben Baureihe tragen unterschiedliche Teile. Innerhalb eines
Modells ändern sich Bremsanlagen, Achsen und Aggregate über die Bauzeit, und
zwei äußerlich gleiche Fahrzeuge können verschiedene Ausführungen haben.
Deshalb steht am Anfang nicht die Auswahl, sondern die Bestimmung.
Die Angaben am eigenen Fahrzeug
In der Zulassungsbescheinigung Teil I stehen der Herstellerschlüssel
(Feld 2.1) und der Typschlüssel (Feld 2.2). Zusammen benennen sie die
Typvariante genauer als Modellname und Baujahr. Die
Fahrzeug-Identifizierungsnummer in Feld E ist eindeutig für das einzelne
Fahrzeug. Der Motorcode grenzt weiter ein, weil viele Teile am Aggregat
hängen und nicht an der Karosserie.
Kennzeichen am Bauteil
Viele Bauteile brauchen eine Genehmigung, um im öffentlichen Straßenverkehr
verwendet werden zu dürfen. Sichtbar wird das als Genehmigungszeichen: ein
großes E mit einer Kennziffer im Kreis für eine ECE-Genehmigung, ein kleines e
im Rechteck für eine EU-Typgenehmigung. Die Kennziffer benennt das Land, in dem
die Genehmigung erteilt wurde, nicht die Qualität und nicht das Herkunftsland
des Teils.
Daneben stehen Bezeichnungen, die etwas über die Herkunft sagen, aber nichts
über eine Prüfung: Erstausrüsterqualität heißt, dass ein Zulieferer ein
technisch gleichwertiges Teil unter eigener Marke anbietet.
Identteil heißt, dass es aus derselben Fertigung stammt wie das ab Werk
verbaute. Beides sind Angaben des Anbieters, keine Prüfergebnisse.
Wo diese Seite aufhört
Ob ein bestimmtes Teil an ein bestimmtes Fahrzeug passt, entscheidet der
Teilekatalog des Anbieters oder eine Werkstatt anhand der
Fahrzeug-Identifizierungsnummer. Hier steht, welche Angaben man dafür braucht
und was die Kennzeichen bedeuten. Eine Teilesuche findet hier nicht statt.