Werkstattwissen Werkzeug, Ersatzteile und Werkstattausrüstung: Normen, Kennwerte, Auswahl.

Werkstattausrüstung

Die Ausstattung, die vor der Arbeit steht. Heben und Sichern sind dabei keine Frage der Bequemlichkeit, sondern die Voraussetzung.

Werkstattausrüstung ist der Teil, den man beim Planen einer Reparatur zuletzt bedenkt und zuerst braucht. Sie entscheidet häufiger darüber, ob eine Arbeit überhaupt möglich ist, als das eigentliche Werkzeug.

Heben und Sichern

Der wichtigste Satz zu diesem Thema besteht aus fünf Wörtern: Ein Wagenheber hebt, er hält nicht. Gesichert wird ein angehobenes Fahrzeug über Unterstellböcke an den Aufnahmepunkten, die der Fahrzeughersteller in der Betriebsanleitung angibt. Für fahrbare und ortsveränderliche Hubgeräte und zugehörige Einrichtungen gilt EN 1494.

Die Kennwerte, auf die es dabei ankommt, sind die Tragfähigkeit in Tonnen, die kleinste Hubhöhe, mit der man überhaupt unter das Fahrzeug kommt, und die größte Hubhöhe. Dazu die Bodenverhältnisse: ein Rangierwagenheber setzt eine ebene, tragfähige Fläche voraus. Auf Pflaster, Asphalt in der Sommerhitze oder in einer Schräge ist er nicht sicher aufgestellt.

Licht

Unterschätzt und billig zu beheben. Wer eine Verschraubung nicht sieht, setzt das Werkzeug schief an. Eine Arbeitsleuchte mit hoher Farbwiedergabe zeigt Ablagerungen, Feuchtigkeit und Rissbildung, die im gelblichen Licht einer alten Handlampe untergehen.

Umgang und Entsorgung

Altöl, Bremsflüssigkeit, Kühlmittel und Batterien sind kein Restmüll. Wer Öl kauft, kann Altöl in gleicher Menge dort abgeben, wo er es gekauft hat, und für Fahrzeugbatterien wird beim Kauf ein Pfand erhoben, das bei der Rückgabe erstattet wird. Beides ist gesetzlich geregelt und kostet nichts extra.

Was hier nicht behandelt wird

Hebebühnen, Reifenmontiermaschinen und Absauganlagen für den gewerblichen Betrieb. Sie unterliegen eigenen Prüfpflichten und gehören in einen Betrieb mit befähigten Personen, nicht in eine Garage.