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Bremsen: warum das eine Arbeit für die Fachwerkstatt ist

An der Bremsanlage entscheidet nicht das Werkzeug, sondern das Risiko. Dieser Text erklärt, was daran hängt, und warum er ausdrücklich keine Anleitung ist.

Redaktion: Timo Hagedorn 2 Minuten Lesezeit
Bremssattel und Bremsscheibe an einer Radnabe, harte Lichtkante aus einer Arbeitsleuchte

Auf dieser Seite steht zu vielen Arbeiten, woran man eine brauchbare Ausführung erkennt. Bei der Bremsanlage steht etwas anderes: Sie gehört in eine Fachwerkstatt. Das ist keine Vorsichtsformel, sondern folgt aus dem, was an ihr hängt.

Was zur Bremsanlage gehört

Nicht nur Beläge und Scheiben. Beteiligt sind Bremssättel mit ihren Kolben und Führungen, die Bremsleitungen und -schläuche, der Hauptbremszylinder, der Bremskraftverstärker, die Bremsflüssigkeit und, bei praktisch jedem heutigen Fahrzeug, ein Steuergerät mit Hydraulikaggregat für das Antiblockiersystem und die Fahrdynamikregelung. Viele Fahrzeuge haben zusätzlich eine elektrisch betätigte Feststellbremse.

Eine Arbeit, die nach zwei Schrauben aussieht, berührt damit ein System, dessen Teile voneinander abhängen.

Vier Gründe, die schwer wiegen

Bremsflüssigkeit zieht Wasser. Sie ist hygroskopisch, nimmt also Feuchtigkeit aus der Luft auf. Mit steigendem Wassergehalt sinkt ihr Siedepunkt, und bei starker Belastung kann sich im Kreislauf Dampf bilden. Dann lässt sich das Pedal durchtreten, ohne dass Druck aufgebaut wird. Deshalb hat Bremsflüssigkeit ein Wechselintervall, und deshalb ist Entlüften ein Vorgang mit Verfahren, nicht ein Handgriff.

Der Kreislauf muss dicht und luftfrei sein. Luft lässt sich zusammendrücken, Bremsflüssigkeit praktisch nicht. Eine Blase im System ist eine weiche Bremse.

Neue Beläge tragen zunächst nicht voll. Sie brauchen eine Einlaufphase, bis sie flächig anliegen. Wer direkt nach dem Wechsel eine Vollbremsung erwartet, kalkuliert mit einer Verzögerung, die noch nicht da ist.

Elektrische Feststellbremsen brauchen Diagnose. Der Stellmotor muss in eine Servicestellung gefahren und anschließend zurückgesetzt werden. Ohne passendes Diagnosegerät kommt man weder ans Bauteil noch wieder in einen sicheren Zustand.

Was geprüft wird

Bremsanlagen sind Gegenstand der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO. Geprüft wird an einem Bremsprüfstand, gemessen werden Bremswirkung und die Abweichung zwischen den Rädern einer Achse. Zuständig sind die dafür anerkannten Prüforganisationen und die amtlich anerkannten Sachverständigen, nicht der Fahrzeughalter und nicht diese Seite.

Ein Mangel an der Bremsanlage ist im Mängelkatalog nie ein geringer Mangel.

Was hier trotzdem nützlich ist

Wissen, was der Werkstatt zu sagen ist. Wann das Geräusch auftritt, ob es beim Bremsen oder beim Rollen kommt, ob das Pedal weicher geworden ist, ob das Fahrzeug beim Bremsen zieht, wann die Bremsflüssigkeit zuletzt gewechselt wurde und wie viele Kilometer die Beläge etwa haben. Diese Angaben verkürzen die Fehlersuche, und die Fehlersuche ist der Teil, der Zeit kostet.